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Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Rechtsfragen zu Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie, Kinder, Verwandtschaft und bezieht auch Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung ein. In Deutschland findet sich das Familienrecht als 4. Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Das Familienrecht wird in verschiedene Bereiche unterteilt. Verlobung, Eheschließung, Eheführung  und Scheidung werden behandelt, besonderes Augenmerk liegt hier auf den vermögensrechtlichen Fragen, wie Güterrecht, Unterhalt und Versorgungsausgleich. Das Lebenspartnerschaftsgesetz als Teil des Familienrechts regelt die Rechtsverhältnisse von Lebenspartnerschaften. Dabei wird nach dem Gesetz unter einer Lebenspartnerschaft das auf Lebenszeit angelegte Zusammenleben von zwei Personen gleichen Geschlechts verstanden. Es ist sozusagen dass Pendant zur Ehe. Unter Verwandtschaft fallen im Familienrecht die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern sowie angenommen Kindern. In diesem Bereich des Familienrechts werden Unterhalt, Sorgerecht oder Adoption rechtlich geregelt. Vormundschaft, rechtliche Betreuung und Pflegschaft schließen das Familienrecht ab.