Hartz4 ist der mittlerweile gebräuchliche Begriff für das Arbeitslosengeld II. Wer sich arbeitslos meldet und zuvor, z.B. als Arbeitnehmer, regelmäßig und über einen bestimmten Zeitraum in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, erwirbt den Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Ist die Anspruchsdauer erloschen, kann das Arbeitslosengeld II beantragt werden, die Grundsicherung für erwerbsfähige Personen, die zu dieser Leistung berechtigt sind. Verankert ist diese Grundsicherung im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).

Anspruch auf Hartz4 haben allerdings nicht nur arbeitslose Personen, sondern grundsätzlich Personen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, in Deutschland leben und mindestens 15 Jahre alt sind. Die Altersgrenze wird durch das SGB II beschränkt (§7a). Hartz4 muss schriftlich beantragt werden, der Antragsteller hat hierzu einen mehrseitigen Fragebogen auszufüllen und genaue Angaben zu seinen Vermögens- und Einkunftsverhältnissen zu machen.

Seit 2005 vereint das Arbeitslosengeld II oder Hartz4 die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Der Name Hartz4 bezieht sich auf das so genannte Hartz-Konzept für Arbeitsmarkt-Reformen, benannt nach dem Vorsitzenden der Kommission, Peter Hartz. Die Einführung von Arbeitslosengeld II ist im Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit Wirkung ab 1. Januar 2005 verankert.