Fachanwalt für Steuerrecht

Als Rechtsanwalt für Steuerrecht berate und vertrete ich sowohl Unternehmen als  auch Privatpersonen gegenüber dem Finanzamt und den Finanzgerichten in den nachfolgenden Angelegenheiten:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Einspruch gegen Steuerbescheide
  • Verfahren über einstweiligen Rechtsschutz
  • Klagen vor allen Finanzgerichten
  • Anträge auf Vollstreckungsschutz
  • Revision
  • Abwehr von Haftungsbescheiden für Geschäftsführer und Vorstände
  • Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Außenprüfungen
  • Steuerstrafrecht
  • strafbefreiende Selbstanzeige

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung können Sie eine kompetente und effektive Vertretung bzw. Verteidigung erwarten. Steht die Steuerfahndung vor der Tür,  zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Nur ein schnelles Handeln kann Ihre Rechte wahren!

Sie werden mit einer Betriebs- bzw. Außenprüfung konfrontiert? Gerne begleite ich Sie in allen Phasen, verteidige Ihre Rechte und führe die Gespräche mit dem Betriebsprüfer.

Ihre Fragen kläre ich gerne  in einem persönlichen Gespräch  und stehe Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite.

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