Das Sozialrecht als Teil des öffentlichen Rechts (Verhältnis Staat/Bürger) ist im Wesentlichen in den Sozialgesetzbüchern geregelt.
Das Sozialgesetzbuch beinhaltet unter anderem:
• Grundsicherung für Arbeitslose, auch Hartz 4 genannt ( SGB II)
• Arbeitsförderung(SGB III)
• gesetzliche Krankenversicherung(SGB V)
• gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
• gesetzliche Unfallversicherung(SGB VII)
• Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
• Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
• Pflegeversicherung (SGB XI)
• Sozialhilfe(SGB XII)
Meine anwaltliche Tätigkeit besteht darin, Sie in den oben genannten Angelegenheiten rechtlich zu beraten bzw. zu vertreten.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit bezieht sich auf das SGB II(Hartz 4) sowie auf das SGB III (Arbeitslosengeld I). Diese Schwerpunktsetzung resultiert im Wesentlichen aus meiner mehrjährigen Tätigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit. Hierbei war ich als Sachbearbeiter in der Widerspruchsstelle der Stadt Freiburg tätig. Mein Aufgabengebiet bestand darin, die Arbeitsgemeinschaft Freiburg (heute Jobcenter) sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im Gerichtsverfahren, bis hin zum Landessozialgericht, zu vertreten.
Mit dieser verwaltungsinternen Erfahrung vertrete ich Sie nunmehr in allen Verfahrensstadien.
Sie sind unter anderem mit folgenden Fallkonstellationen konfrontiert:
Die Behörde fordert Geld zurück (Rückforderungsbescheid). Sie wollen prüfen lassen, ob dies rechtmäßig ist?
Anträge werden abgelehnt, weil z.B. zu viel Vermögen vorhanden ist.
Sie werden zu einem 1 € Job gezwungen. Muss ich diesen Job ausüben?
Ihnen werden Leistungen gekürzt, weil z.B. nicht genügend Bewerbungsnachweise eingereicht wurden.
Leistungen werden verspätet ausgezahlt. Wie kann ich prozessual reagieren.
Die Behörde fordert mich auf, meine Eigentumswohnung zu verkaufen
