Die Pflegeversicherung dient der Risikoabsicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Versicherte können daraus Leistungen beanspruchen. Dabei kann es sich um Geld- oder Sachleistungen handeln, die von der jeweiligen Pflegeversicherung erbracht werden. Arbeitnehmer und Personen, die in eine gesetzliche Krankenkasse einzahlen, gehören, aufgrund der Pflichtversicherung, automatisch auch der gesetzlichen Pflegeversicherung an und führen entsprechende Beiträge ab. Daneben besteht die Möglichkeit, eine freiwillige Pflegeversicherung abzuschließen. Diese Option ist oft für Selbstständige oder Freiberufler die erste Wahl.

Die Pflegeversicherung wird innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen als eigenständiger Geschäftszweig durch die gesetzliche Pflegekasse gebildet. Privat Krankenversicherte schließen die Pflegeversicherung beim jeweiligen Versicherungsträger ab.

Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse werden auf Antrag gewährt. Dabei erfolgt die Einteilung der  Pflegebedürftigkeit in Pflegestufen. Die Pflegestufe bestimmt Art und Umfang der Pflegeleistungen (häusliche Pflege oder stationäre Pflege). Zur Einstufung wird eine Begutachtung des Pflegebedürftigen und seiner aktuellen Pflegesituation durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgenommen. Auch Hilfsmittel, die dem Pflegebedürftigen den Alltag erleichtern, werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung auf Antrag zur Verfügung gestellt.