Das türkische Familienrecht ist im türkischen Zivilgesetzbuch (ZGB) verankert und findet in Deutschland bei internationalen Scheidungsverfahren Anwendung. Besitzen beide Ehepartner die türkische Staatsbürgerschaft, so gilt für Scheidungsverfahren vor einem deutschen Familiengericht türkisches Familienrecht. Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten der Ehepartner gibt die Einzelfallprüfung Aufschluss über das anzuwendende Recht.