Vorschnell gelangen die Ermittlungsbehörden zu dem Ergebnis, dass bei der Beantragung der sog. Corona – Soforthilfe strafrechtlich relevante Tatsachen verschwiegen wurden. In der Folge folgt die Ladung der Polizei mit dem Hinweis, dass zu dem erhobenen Vorwurf des Subventionsbetrugs Stellung genommen werden kann.

Bereits zu diesem Zeitpunkt ist es ratsam, sich durch einen Rechtsanwalt verteidigen zu lassen.

Nicht jede Außerachtlassung von Tatsachen begründet eine subventionserhebliche Tatsache im Sinne des § 264 StGB.

Als Fachanwalt für Strafrecht werde ich sämtliche notwendige juristische Schritte einleiten, um den Vorwurf des Subventionsbetrugs zu entkräften. Aus der wirtschaftlichen Notsituation soll keine „größere Not“ entstehen!