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Die Verkehrsunfallflucht ist eine Verkehrsstraftat und bezeichnet das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB). In der Umgangssprache ist das Wort Fahrerflucht gebräuchlich. Wer sich als Beteiligter an einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, ohne dass er den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien, seines Fahrzeuges und die Art der Beteiligung ermöglicht hat, der macht sich strafbar. Auch muss er am Unfallort angeben, dass er an dem Unfall beteiligt war. Weiterhin hat er eine angemessene Zeit am Unfallort abzuwarten, damit die Feststellungen aufgenommen werden können. Nach dieser Zeit ist er verpflichtet, sich unverzüglich bei der nächstgelegen Polizeidienststelle zu melden und alle erforderlichen Angaben zu Protokoll zu geben. Diese Vorschriften sind für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend, sowohl bei Sach- als auch bei Personenschäden. Für eine Verkehrsunfallflucht werden, je nach Tatbestand, Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt, auch der Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich.