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Unter einer Abmahnung wird im Rechtswesen die Aufforderung zum Unterlassen von Handlungen mit dem Hinweis auf weitere Konsequenzen verstanden. Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und der gewerbliche Rechtschutz sind Rechtsgebiete, in denen die Abmahnung zur Anwendung kommt.

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer abmahnen, wenn er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt und somit den betrieblichen und unternehmerischen Ablauf maßgeblich stört oder gefährdet. Eine Abmahnung kann alle vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers betreffen. Unpünktlichkeit, die sich ständig wiederholt, unangemessenes Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern der Unternehmung, das Weitergeben von betriebsinternen Daten, die Missachtung von Anweisungen und die nicht ordnungsgemäße Erbringung der Arbeitsleistung sind Gründe, die eine Abmahnung zur Folge haben können.

Die Abmahnung bedarf keiner festgelegten Form, sie kann mündlich ausgesprochen werden, aus Beweisgründen wird sie dem Arbeitgeber meistens in Schriftform ausgehändigt. Sie enthält die Beschreibung der beanstandeten Leistungs- oder Verhaltensmängel, die Aufforderung zur Unterlassung und den Hinweis auf Konsequenzen, die sich bei Nichtbeachtung der Abmahnung ergeben.

Abmahnungen werden sehr oft im Bereich von Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen. Das Internet ist hier ein besonders undurchsichtiges Feld, Millionen von Fotos und Texte sind zu finden, doch nicht immer sind die Rechte an diesem Material vorhanden. Dann werden die Betreiber der Internetseiten abgemahnt und haben die entsprechenden Bilder und Texte umgehend zu entfernen. Im Wettbewerbsrecht spielt die Abmahnung eine wichtige Rolle, wenn es um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht geht. Solche Verstöße sind z.B. die Missachtung von Preisbindungen, um einen Kundenvorteil zu erlangen oder geschäftsschädigende Äußerungen und Handlungen.