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AGB ist die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie werden auch gerne als „Kleingedrucktes“ bezeichnet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen. Als wichtige Bestandteile enthalten sie  Angaben zu Vertragspartner, Vertragsgegenstand, Beschaffenheit bei Waren, Preis, Lieferung, Zahlung, Versand, Eigentumsvorbehalt, Rücknahme, Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Garantie und Gewährleistung und können um weitere Punkte ergänzt werden.

Die Vertragspartei, die Allgemeine Geschäftsbedingungen vorgibt, wird dabei als „Verwender“ bezeichnet. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinfachen die Vertragsgestaltung, gerade bei Kaufverträgen, aber auch im Bankengeschäft. AGBs werden erst dann vertraglich wirksam, wenn die andere Vertragspartei, die als „Anwender“ bezeichnet wird, sie zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen werden. Dabei kommt es wesentlich darauf an, dass die die AGBs leicht einzusehen sind, sie dürfen weder versteckt noch schwer zugänglich sein. Weiterhin sollten sie so formuliert sein, dass auch ein Nichtjurist sie problemlos verstehen kann.

Für Internetseiten gelten hier weitere Vorschriften, wie z.B. die schnelle Auffindbarkeit innerhalb der Seite und die Bestätigung, dass die AGBs gelesen und akzeptiert wurden, durch das Setzen eines Häkchens an der betreffenden Stelle.

Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen keine Klauseln enthalten, die gegen gültiges Recht verstoßen oder die andere Vertragspartei unangemessen benachteiligen. Solche Klauseln sind unwirksam. Überraschende Klauseln, mit denen vor Vertragsabschluss nicht gerechnet werden konnte, sind nichtig. Sind Bedingungen unklar oder zweideutig formuliert, so gilt für den Anwender die günstigste Auslegung.

Bei der Verwendung wird zwischen AGBs in Verträgen mit Endverbrauchern und im Geschäftsverkehr mit Unternehmen unterschieden.