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Die Anklageschrift dient zur Erhebung der Anklage, damit eine Straftat gerichtlich untersucht werden kann. Sie wird, nach Abschluss der Ermittlungen zur Strafsache und wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, von der Staatsanwaltschaft angefertigt. Der Inhalt der Anklageschrift ist dabei gesetzlich festgelegt. Sie enthält Angaben zur tatverdächtigen Person, die genaue Bezeichnung der Tat mit Tatzeit und Tatort, gesetzliche Merkmale der Straftat und die anzuwenden Strafvorschriften, Beweismittel und die relevanten Ermittlungsergebnisse. Auch der Name des Strafverteidigers kann in die Anklageschrift aufgenommen werden. Die Anklageschrift wird dem für die Verhandlung der Strafsache zuständigen Gericht übergegeben. Der Angeschuldigte erhält eine Durchschrift der Anklageschrift mit der Aufforderung innerhalb einer festgesetzten Frist dazu Stellung zu nehmen. Mit der Anklageschrift kann dann das Hauptverfahren in der Strafsache eröffnet werden.