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Die Arbeitsförderung umfasst alle Maßnahmen und Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit und ihrer untergeordneten Stellen, die dazu dienen, Personen ohne Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu beraten und zu fördern, um so die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Grundlage für die Arbeitsförderung ist das SGB III. Zu den wichtigen Aufgaben der Arbeitsförderung zählen die Berufsberatung, berufsbildende Maßnahmen und Weiterbildung, Bewerbungstraining, die Vermittlung von Arbeitssuchenden und die Verbesserung der Arbeitschancen für Menschen mit einer Behinderung.

Ziel der Arbeitsförderung ist es, Arbeitslosigkeit zu verhindern oder zu reduzieren, freie Arbeits- und Ausbildungsstellen zu besetzen und auch den Leistungsbezug von Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe so gering wie möglich zu halten.