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Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verlangen. Dies wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. In einem laufenden Arbeitsverhältnis ist auch die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses möglich, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt.

Beim Arbeitszeugnis wird in das einfache und in das qualifizierte Arbeitszeugnis unterschieden. Das einfache Arbeitszeugnis muss den gesetzlichen Mindestanforderungen genügen. Darin sind Name und Anschrift des Arbeitnehmers, die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und die Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu vermerken. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hingegen enthält zusätzlich Angaben über das Sozialverhalten und die Leistung des Arbeitnehmers. Die Leistung beschreibt neben der Arbeitsleistung und dem Arbeitsergebnis auch Eignung, sachliche und fachliche Kompetenz.

Der Arbeitnehmer sollte darauf achten, wie die Formulierungen in einem qualifizierten Arbeitszeugnis gewählt sind, denn oft werden so genannte „Geheimcodes“ verwendet, die  potentiellen, neuen Arbeitgebern verschlüsselte und nicht selten „negative“ Botschaften übermitteln. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist für den Arbeitnehmer ein wichtiges Dokument für zukünftige Bewerbungen.