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Die Berufung ist ein Rechtsmittel, das gegen ein gerichtliches Urteil eingelegt werden kann. Bei einem Rechtsstreit, der vor einem Gericht verhandelt wird, ist nach der Urteilsverkündung der Satz:  „Gegen dieses Urteil kann Berufung eingelegt werden“ zu hören. Die Partei, die das Urteil anfechten will, weil sie damit nicht einverstanden ist, wendet sich mit der Berufung an die nächst höhere Instanz.

In Deutschland wird die Gerichtsbarkeit in unterschiedliche Instanzen (Zuständigkeiten) gegliedert. Die erste Instanz kann z.B. das Amtsgericht sein, die zweite Instanz ist dann das Landgericht. Die nächste Instanz prüft bei einer Berufung sowohl die rechtlichen als auch tatsächlichen Aspekte, d.h. die Beweisaufnahme kann wieder eröffnet werden, um zur Klärung beizutragen. Das Urteil der ersten Instanz wird in allen Belangen noch einmal überprüft.

Die Berufung ist an Fristen gebunden. Die Frist beginnt zu laufen, wenn das Urteil zugestellt wurde, nicht bereits mit der Urteilsverkündung. Wird innerhalb der vorgegebenen Frist keine Berufung eingelegt, so ist das Urteil nach Ablauf der Frist rechtskräftig. Eine Überprüfung des Urteils ist dann nicht mehr möglich. Die Berufung unterliegt der Schriftform und muss auch inhaltliche Anforderungen erfüllen.