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Die Fahrererlaubnisverordnung (FeV) gehört zum Verkehrsrecht. In der Fahrererlaubnisverordnung sind alle rechtlichen Regelungen und Bestimmungen enthalten, die für die Teilnahme am Straßenverkehr, die Zulassung, das Führen von Kraftfahrzeugen, die Fahrerlaubnis, die Punkte in Flensburg und Bußgeldsachen von Bedeutung sind.

In der Fahrererlaubnisverordnung ist aufgelistet, wer zum Straßenverkehr zugelassen wird, welche Einschränkungen vorliegen und welche Umstände zur Entziehung der Zulassung führen. Die Voraussetzungen, um die Fahrerlaubnis zu erhalten, die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen, Mindestalter, Führerschein auf Probe, Beschränkung und Entzug der Fahrerlaubnis und das Punktesystem bei Verkehrsverstößen sind in dieser Verordnung enthalten. Weiterhin finden sich die Reglungen zur Speicherung von Führerscheindaten im Zentralen Fahrerlaubnisregister Flensburg.

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, ist die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges erneut unter Beweis zu stellen. In der Fahrerlaubnisverordnung werden alle Maßnahmen bestimmt, z.B. ärztliche Untersuchungen, die als Voraussetzung für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu erfüllen sind.

Die Fahrerlaubnisverordnung enthält zudem einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die FeV.