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Um gerichtlich gegen Gesetzesverstöße vorzugehen, sind in einigen Rechtsbereichen Klagefristen einzuhalten. Klagefristen finden sich im Arbeitsrecht, im Mietrecht, im Sozialrecht, bei Klagen gegen verwaltungsrechtliche Bescheide oder gegen Steuerbescheide.

Mit Zugang eines Bescheides oder einer Willenserklärung (z.B. Kündigung) beginnt die Klagefrist zu laufen. Die Dauer der Klagefristen kann sich dabei, je nach Rechtsbereich, unterscheiden. Für die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht gilt beispielsweise eine Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung.

Werden Klagefristen nicht eingehalten, so kann unter bestimmten Voraussetzungen (unverschuldete Fristversäumnis) die Frist erneut zu Laufen beginnen. Ansonsten gilt nach Ablauf der Frist, dass die Klage nicht mehr erhoben werden kann.