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Rechtsmittel dienen dazu, um eine gerichtliche Entscheidung überprüfen zu lassen. Durch die Rechtsmittel Einlegung wird die Rechtskraft gehemmt, der Rechtsstreit kann weitergeführt werden, ein Urteil ist nicht endgültig (Suspensiveffekt). Die Prüfung wird durch die nächsthöhere Gerichtsinstanz vorgenommen. Berufung, Revision und Beschwerde sind zugelassene Rechtsmittel im Zivil- und Strafprozess. Zu beachten ist allerdings, dass die Rechtsmittel Einlegung an Fristen gebunden ist. Werden diese Fristen versäumt oder nicht eingehalten, dann erhält das zuvor ergangene Urteil Rechtskraft, eine Anfechtung ist nicht mehr möglich.