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Wer unter dem Einfluss von Alkohol ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, der begeht eine Trunkenheitsfahrt und verstößt gegen Recht und Ordnung. Je nach Ausmaß und Gefährdung, wird eine Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit geahndet oder als Straftat behandelt, woraus sich unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.

Hier hat der Gesetzgeber eindeutige Regelungen getroffen, welche Voraussetzungen und Auswirkungen auf das Fahrverhalten und den Straßenverkehr vorliegen müssen, damit eine rechtliche Einordnung erfolgen kann. Die Blutalkoholkonzentration ist ein entscheidendes Merkmal für die Konsequenzen, die sich aus der Trunkenheitsfahrt ergeben, wie z.B. Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis.