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Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zum Ende des Jahres an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Da es in der Regel einem vollen Monatsgehalt entspricht, wird das Weihnachtsgeld auch als 13. Monatsgehalt bezeichnet. Arbeitnehmer, die im laufenden Jahr eingestellt wurden, erhalten Weihnachtsgeld mitunter anteilig. Ein rechtlicher Anspruch auf das Weihnachtgeld besteht grundsätzlich nicht, jedoch kann die Zahlung in Arbeits- und Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen festgeschrieben sein, woraus sich ein Anspruch ergibt. Die betriebliche Übung und der Gleichbehandlungsgrundsatz sind weitere Anspruchsgrundlagen des Arbeitnehmers zur Zahlung von Weihnachtsgeld.

Der Arbeitgeber kann die Zahlung von Weihnachtsgeld an Bedingungen knüpfen, die dann allerdings von Vorne herein schriftlich festzulegen sind. Die Rückforderung des Weihnachtsgeldes ist möglich, wenn entsprechende Bestimmungen klar definiert sind. Oft werden hier vertragliche Vereinbarungen getroffen, z.B. dass der Arbeitgeber die Rückzahlung verlangen kann, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der nächsten vier Monate nach Erhalt des Weihnachtsgeldes kündigt.