Als Strafverteidiger Freiburg nehme ich die rechtlichen Interessen meiner Mandanten in einem Straf- oder Bußgeldverfahren wahr. Neben dem Gericht sowie der Staatsanwaltschaft arbeitet der Verteidiger als unabhängiges Organ innerhalb der Rechtspflege. Er ist von diesen jedoch nicht nur unabhängig, sondern steht ihnen gleichberechtigt gegenüber. Bei meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich die Interessen meiner Mandanten. Dabei handelt es sich in der Regel um juristische Laien, die sich einer Übermacht der Strafverfolgungsbehörden sowie der Gerichte ausgesetzt sehen. Oftmals sind ihnen daher die eigenen Rechte während des Verfahrens gar nicht bekannt.

Die Strafverteidigung Freiburg kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens übernommen werden, folglich bereits im Vorverfahren, im Zwischenverfahren sowie letztendlich während der Hauptverhandlung. Ebenfalls können Sie die Strafverteidigung auch in jeder Instanz beauftragen. Das ist besonders wichtig, falls gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung eingelegt werden könnte. In Deutschland gilt nach Artikel 6 Absatz 2 EMRK die Unschuldsvermutung. Dieser Grundsatz des rechtsstaatlichen Strafverfahrens besagt, dass ein Beschuldigter solange als unschuldig zu behandeln ist, bis er durch ein deutsches Strafgericht rechtskräftig verurteilt worden ist. Außerdem muss ihm das Recht zugestanden werden, die Hilfe eines Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen. Dies gilt umso mehr, weil der Strafrechtsprozess ein faires Verfahren verlangt. In meiner anwaltlichen Praxis erlebe ich es häufig, dass Beschuldigte oder Angeklagte aufgrund des gegen sie geführten Verfahrens keinen Ausweg mehr sehen. Oftmals resignieren sie vor den Tat- sowie Schuldvorwürfen. Sie fühlen sich schlichtweg hilflos und sind entsprechend in ihrer Verteidigug eingeschränkt.

Falls Sie Beschuldigter oder Angeklagter einer Straftat sind, sollten Sie unbedingt Rechtsbeistand konsultieren. Möglicherweise steht Ihnen auf Grundlage der Strafprozessordnung auch ein Pflichtverteidiger zu. Als Strafverteidiger Freiburg besteht die erste Aufgabe darin, Akteneinsicht zu nehmen, um den konkreten Sachverhalt zu ermitteln, der letztendlich zu dem Tat- und Schuldvorwurf veranlasst hat. Die Strafverteidigung Freiburg kann im Wesentlichen auf zwei Verteidigungsprinzipien gründen. Zum einen ist es gerade zwingend notwendig, die Verteidigung auf einen Freispruch zu fokussieren, insofern die Anklage haltlos ist. Zum anderen bietet auch die Verteidigung im Hinblick auf das Strafmaß hinreichende Möglichkeiten, um ein angemessenes Urteil zu erwirken. Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Ihre Interessen und bespreche das weitere Vorgehen mit Ihnen, sobald ich mir ein umfangreiches Bild von Ihrem individuellen Strafverfahren gemacht habe.

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