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	<title>Arbeitgeber Archive - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Strafrecht Sinan Akay Freiburg im Breisgau</title>
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	<description>Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Freibug im Breisgau</description>
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		<title>Arbeitszeugnis</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-akay.de/arbeitszeugnis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Akay]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jun 2012 20:56:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Glossar]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verlangen. Dies wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. In einem laufenden Arbeitsverhältnis ist auch die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses möglich, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt. Beim Arbeitszeugnis wird in das einfache und in das qualifizierte Arbeitszeugnis unterschieden. Das einfache Arbeitszeugnis muss den gesetzlichen Mindestanforderungen genügen. Darin sind [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><!--:de-->Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber ein <strong>Arbeitszeugnis</strong> verlangen. Dies wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. In einem laufenden Arbeitsverhältnis ist auch die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses möglich, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt.</p>
<p>Beim Arbeitszeugnis wird in das einfache und in das qualifizierte <strong>Arbeitszeugnis</strong> unterschieden. Das einfache <strong>Arbeitszeugnis</strong> muss den gesetzlichen Mindestanforderungen genügen. Darin sind Name und Anschrift des Arbeitnehmers, die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und die Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu vermerken. Ein qualifiziertes <strong>Arbeitszeugnis</strong> hingegen enthält zusätzlich Angaben über das Sozialverhalten und die Leistung des Arbeitnehmers. Die Leistung beschreibt neben der Arbeitsleistung und dem Arbeitsergebnis auch Eignung, sachliche und fachliche Kompetenz.</p>
<p>Der Arbeitnehmer sollte darauf achten, wie die Formulierungen in einem qualifizierten <strong>Arbeitszeugnis</strong> gewählt sind, denn oft werden so genannte „Geheimcodes“ verwendet, die  potentiellen, neuen Arbeitgebern verschlüsselte und nicht selten „negative“ Botschaften übermitteln. Das qualifizierte <strong>Arbeitszeugnis</strong> ist für den Arbeitnehmer ein wichtiges Dokument für zukünftige Bewerbungen.<!--:--></p>
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		<title>Arbeitsvertrag</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-akay.de/arbeitsvertrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Akay]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jun 2012 20:56:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Glossar]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Arbeitsvertrag werden die relevanten Vertragsbedingungen für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. Das Nachweisgesetz im Arbeitsrecht sieht hier die schriftliche Vereinbarung aller wesentlichen Vertragsbedingungen, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses, vor. Der Arbeitsvertrag enthält Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, den Arbeitsort oder bei Einsatz an unterschiedlichen Orten, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.rechtsanwalt-akay.de/arbeitsvertrag/">Arbeitsvertrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.rechtsanwalt-akay.de">Rechtsanwalt - Fachanwalt für Strafrecht Sinan Akay Freiburg im Breisgau</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><!--:de-->Im <strong>Arbeitsvertrag</strong> werden die relevanten Vertragsbedingungen für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. Das Nachweisgesetz im Arbeitsrecht sieht hier die schriftliche Vereinbarung aller wesentlichen Vertragsbedingungen, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses, vor.</p>
<p>Der <strong>Arbeitsvertrag</strong> enthält Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, den Arbeitsort oder bei Einsatz an unterschiedlichen Orten, den Hinweis, dass die Einsatzorte variieren können, eine Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit, Angaben zum Arbeitsentgelt (Höhe, Zuschläge, Prämien, Sonderzahlungen, Fälligkeit der Zahlung), zur Arbeitszeit und zum jährlichen Erholungsurlaub des Arbeitnehmers sowie Kündigungsfristen und Hinweise in allgemeiner Form auf Tarifverträge und sonstige Vereinbarungen. Der <strong>Arbeitsvertrag</strong> wird von beiden Vertragsparteien unterschrieben. Änderungen dieser Vertragspunkte sind schriftlich vorzunehmen.<!--:--></p>
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