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Eine rechtskräftige Verurteilung kann nicht mehr angefochten werden. Sie schließt den rechtlichen Verfahrensweg ab. Die Einlegung von Rechtsmitteln, die den Parteien zur Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen ermöglicht wird, hemmt den Eintritt der Rechtskraft. Erst wenn keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können, weil die Möglichkeiten ausgeschöpft sind oder Fristen nicht eingehalten wurden, tritt die Rechtskraft ein. Die rechtskräftige Verurteilung leitet auch die Urteilsvollstreckung ein.