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Das Vertragsrecht enthält die Regelungen über den Vertragsabschluss und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen für die Vertragspartner. Im Einzelnen handelt es sich um Allgemeine Prinzipien, das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen, Verjährung, Leistungsstörung und Vertragstypen.

In der Praxis existieren unterschiedliche Vertragsarten. Es wird unterschieden in Verträge, die Unternehmen oder Privatpersonen untereinander abschließen und in Verträge zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Beispiele für Vertragstypen sind: Kaufverträge, Werkverträge, Dienstverträge, Mietverträge, Pachtverträge. Unter Eheleuten und bei Erbschaftsangelegenheiten spielen Verträge ebenfalls eine Rolle, z.B. Ehevertrag, Erbvertrag.