Die Pflegeversicherung wird innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen als eigenständiger Geschäftszweig durch die gesetzliche Pflegekasse gebildet. Privat Krankenversicherte schließen die Pflegeversicherung beim jeweiligen Versicherungsträger ab.
Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse werden auf Antrag gewährt. Dabei erfolgt die Einteilung der Pflegebedürftigkeit in Pflegestufen. Die Pflegestufe bestimmt Art und Umfang der Pflegeleistungen (häusliche Pflege oder stationäre Pflege). Zur Einstufung wird eine Begutachtung des Pflegebedürftigen und seiner aktuellen Pflegesituation durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgenommen. Auch Hilfsmittel, die dem Pflegebedürftigen den Alltag erleichtern, werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung auf Antrag zur Verfügung gestellt.