Schadensersatzansprüche ergeben sich für den, dem vorsätzlich oder fahrlässig ein Schaden zugeführt wurde. Auch eine Unterlassung führt zu Schadensersatzansprüchen. Dabei kann der Schaden materieller oder immaterieller Natur sein. Das Gesetz spricht hier auch von Rechtsgütern, in § 253 BGB sind die immateriellen Rechtsgüter genauer definiert.

Der Schadensersatz soll den entstanden Schaden ausgleichen und den, der den Schaden verursacht hat, dazu anhalten, in Zukunft aufmerksamer zu sein. Im Schadensersatzrecht finden sich die Regelungen zu den Schadensersatzansprüchen. Sowohl Verträge als auch Gesetze bieten die Anspruchsgrundlage für den Schadensersatz. Ein Beispiel ist hier die Haftung des Verkäufers für Schäden, die dem Käufer durch das Produkt entstanden sind und die er nicht selbst zu verantworten hat. Schadensersatzansprüche treten in vielen Rechtsgebieten auf, besonders oft werden sie mit Unfällen in Verbindung gebracht. Schadensersatz wird in Form von Geldleistungen oder als tatsächliche Leistung erbracht.