Das Sorgerecht bezeichnet die elterliche Fürsorge für das Kind. Gesetzlich wird das Sorgerecht im Familienrecht geregelt. Unterschieden wird in die elterliche Sorge für die Person des Kindes und in die Sorge für das Vermögen des Kindes. Von entscheidender Bedeutung ist das Sorgerecht nach Scheidungen und Trennungen, wenn zu klären ist, wem das Sorgerecht für die Kinder zugesprochen werden soll. Die räumliche Unterbringung, die Versorgung mit Kleidung und Lebensmitteln, die Hygiene, etc. gehen mit dem Sorgerecht einher.

Der Gesetzgeber unterscheidet hier nach den Lebensumständen, in wie weit das Sorgerecht auf Mutter oder Vater übertragen werden kann. Waren die Eltern schon bei der Geburt des Kindes verheiratet, haben beide Elternteile gleichen Anspruch auf das Sorgerecht. Bei unverheirateten Eltern geht das Sorgerecht automatisch nach der Trennung auf die Mutter über.

Die Entscheidung über das Sorgerecht ist immer vom jeweiligen Fall abhängig, denn die Frage nach der Zuteilung hängt auch von der Eignung der Eltern ab. Sprechen schwerwiegende Gründe gegen das Sorgerecht für ein Elternteil oder die Eltern insgesamt, dann kann das Sorgerecht auch anderweitig übertragen werden. Gleiches gilt in der Ehe oder für Partnerschaften, wenn das Wohl der Kinder gefährdet ist und die Eltern ihre Fürsorge nicht erbringen können.