Neben den ausdrücklich genannten Rechtsbereichen berate und vertrete ich meine Mandanten in einer Vielzahl von weiteren Rechtsfragen. In Deutschland unterteilt sich das Recht in unterschiedliche Rechtsgebiete. Diese Einteilung ist insbesondere deswegen wichtig, um die verschiedenen Gerichtsbarkeiten und den Anwendungsbereich der gesetzlichen Vorschriften zu regulieren. Zu diesem Zweck existieren derzeit in der Bundesrepublik mehr als 1800 Bundesgesetze, etwa 2700 Bundesverordnungen sowie ein Vielfaches an landesgesetzlichen Regelungen. Da der Gesetzgeber nicht untätig geworden ist und europäische Entscheidungen das deutsche Recht zusätzlich prägen, werden regelmäßig neue Normen implementiert.
Diese beachtliche Ansammlung von reglementierenden Vorschriften zeigt vor allem, dass eine abschließende Aufzählung meiner Tätigkeitsschwerpunkte derart umfangreich ausfallen würde, dass der Rechtsuchende schlichtweg überfordert sein könnte. Dabei geht es ihm regelmäßig darum, eine professionelle Lösung für sein Problem zu erhalten. Es gibt im deutschen Recht praktisch unzählige Spannungspunkte und Konstellationen für einen Rechtsstreit. Mir ist es ganz besonders wichtig, dass der Mandant als Auftraggeber auch das Gefühl bekommt, von mir fachkundig unterstützt zu werden. In vielen Fällen ist eine juristische Klärung unerlässlich, um die rechtmäßige Rechtslage wiederherzustellen.
Möglicherweise hat Ihr Vermieter Ihnen gerade ein Kündigungsschreiben überreicht, mit dem er das Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf für seine Kinder beenden möchte. Falls sie nun wissen, dass Ihr Vermieter gar keine Kinder hat, sollte dieser Sachverhalt unbedingt juristisch aufgearbeitet werden. Vielleicht staunen Sie auch gerade über die Betriebskostenabrechnung des vergangenen Jahres, die sich ohne Erklärung im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt hat. Haben Sie die schönsten Tage des Jahres neben einer Großbaustelle im Hotel verbracht, sollte auch hier hinterfragt werden, ob das von Ihnen hinzunehmen ist.
Das Zivilrecht findet immer dann Anwendung, wenn Bürger untereinander in einer Rechtsbeziehung stehen. Dadurch werden gegenseitige Rechte, aber auch Pflichten begründet. Die genannten Fallbeispiele decken nur einen ganz kleinen Teil dieser umfangreichen Rechtsmaterie ab. Sie zeigen allerdings, dass insbesondere im Zivilrecht keineswegs das Recht des Stärkeren gilt, auch wenn exemplarisch zwischen Vermieter und Mieter auf den ersten Blick ein Über-/Unterordnungsverhältnis bestehen mag. Die vertraglichen Beziehungen zueinander sind ausdrücklich in den gesetzlichen Bestimmungen sowie in dem geschlossenen Kontrakt manifestiert. Unter Umständen planen Sie die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Fraglich ist in diesem Zusammenhang insbesondere, welche Rechtsform idealerweise gewählt werden sollte. Das Handels- sowie Gesellschaftsrecht zählt ebenfalls zum juristischen Alltag.
In der Praxis erlebe ich es auch regelmäßig, dass hoheitliche Maßnahmen den Bürger derart stark verunsichern, dass sich das latente Gefühl der Hilflosigkeit einschleicht. Im Bereich des öffentlichen Rechts stehen sich Bürger und Staat nicht auf einer Stufe gegenüber. Nichtsdestotrotz dürfen die staatlichen Organe nicht willkürlich handeln und unterliegen in ihrer Handlungskompetenz dem Recht. Eine zu Unrecht verweigerte Baugenehmigung oder die drohende Abschiebung eines Ausländers sollten beispielsweise unbedingt juristisch auf formelle sowie materielle Fehler untersucht werden. Auch im Bereich des öffentlichen Rechts sind derart viele Fallgestaltungen denkbar, dass eine abschließende Erörterung gar nicht möglich, aber im Ergebnis auch gar nicht notwendig ist. Sie haben ein juristisches Problem und begehren eine anwaltliche Prüfung, das ist alles, was in diesem Zusammenhang entscheidend ist.
Falls Sie auf der Suche nach einem kompetenten sowie zuverlässigen Rechtsbeistand sind, der Ihr persönliches Anliegen zu seinem Tätigkeitsschwerpunkt macht, sollten Sie umgehend einen Termin mit mir vereinbaren. Gemeinsam prüfen wir das weitere Vorgehen bei Ihrem konkreten Sachverhalt.
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