Das Familienrecht, ein Teilgebiet des Zivilrechts, regelt alle rechtlichen Beziehungen, die durch Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, Verwandtschaft oder familiäres Zusammenleben entstehen. Kaum ein Rechtsbereich ist so emotional belastet wie dieser – vor allem dann, wenn Trennung, Scheidung oder Streit um das Sorgerecht im Raum stehen.
Gerade in solchen Situationen ist es wichtig, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen.
Ob bei Trennung, Scheidung oder dem Ende einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft – oft stehen dabei komplexe finanzielle und persönliche Fragen im Raum. Ich unterstütze Sie insbesondere bei folgenden Themen:
(Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)
für gemeinsame Kinder
sowie Fragen zur Wohnungszuweisung
bei Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft
rund um gemeinsames Eigentum oder Grundstücke
Damit Sie in dieser herausfordernden Phase nicht das Nachsehen haben, vertrete ich Ihre Interessen klar, sachlich und mit dem nötigen Nachdruck – außergerichtlich und vor Gericht.
Ich verstehe meine Aufgabe nicht nur als juristische Vertretung, sondern auch als Begleitung in einer persönlichen Ausnahmesituation. Emotionen gehören zum Familienrecht dazu – umso wichtiger ist eine sachliche, lösungsorientierte Herangehensweise, die Sie entlastet.