Im Arbeitsvertrag werden die relevanten Vertragsbedingungen für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. Das Nachweisgesetz im Arbeitsrecht sieht hier die schriftliche Vereinbarung aller wesentlichen Vertragsbedingungen, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses, vor.

Der Arbeitsvertrag enthält Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, den Arbeitsort oder bei Einsatz an unterschiedlichen Orten, den Hinweis, dass die Einsatzorte variieren können, eine Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit, Angaben zum Arbeitsentgelt (Höhe, Zuschläge, Prämien, Sonderzahlungen, Fälligkeit der Zahlung), zur Arbeitszeit und zum jährlichen Erholungsurlaub des Arbeitnehmers sowie Kündigungsfristen und Hinweise in allgemeiner Form auf Tarifverträge und sonstige Vereinbarungen. Der Arbeitsvertrag wird von beiden Vertragsparteien unterschrieben. Änderungen dieser Vertragspunkte sind schriftlich vorzunehmen.