Das Inhaberpapier zählt zu den Wertpapieren. Wertpapiere stellen verbriefte Rechte dar. Bei einem Inhaberpapier kann jeder Inhaber das verbriefte Recht in Anspruch nehmen. Um die Rechte zu übertragen, genügt die Übereignung. Ein Berechtigter wird bei den Inhaberpapieren nicht genannt. Beispiele für Inhaberpapiere sind der Inhaberscheck mit Überbringerklausel, Inhaberaktien oder Inhaberschuldverschreibungen.