Damit die Behinderung eines Menschen, geistlicher oder körperlicher Natur, nicht zu einem Nachteil für ihn im gesellschaftlichen und besonders im Arbeitsleben wird, trifft das Behindertenrecht, das im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zu finden ist, besondere Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Das Schwerbehindertenrecht gewährleistet den rechtlichen Schutz von Personen, bei denen ein Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent vorliegt. Den Grad der Behinderung (GdB) bzw. das Vorliegen einer Behinderung stellt das zuständige Versorgungsamt auf Antrag fest. Bei Vorliegen einer Behinderung wird ein Schwerbehindertenausweis erstellt, durch den der Behinderte im Alltag viele Erleichterungen erfährt. Er ist zudem ein wichtiges Ausweisdokument für Behörden und Arbeitgeber.

Behinderte Menschen werden besonders im Arbeitsleben durch wichtige Regelungen im Schwerbehindertenrecht geschützt. Behinderte Menschen haben demnach Anspruch auf die behinderungsgerechte Beschäftigung, sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz und können Zusatzurlaub beanspruchen. Für den Arbeitgeber besteht eine Beschäftigungspflicht für behinderte Menschen.