Die Sozialhilfe umfasst alle Leistungen und Maßnahmen des öffentlich-rechtlichen Systems, die Bürger zuteil kommen, die hilfebedürftig sind. Sie wird auch als Grundsicherung bezeichnet. Die  Sozialhilfe, die im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt ist, soll das Existenzminimum gewährleisten und somit auch die gesellschaftliche Integration aufrechterhalten.

Es finden sich unterschiedlichen Leistungsarten der Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Hilfe zur Pflege und zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Diese Leistungen schließen Beratung und Unterstützung mit ein. Die Sozialhilfe bestimmt sich nach dem Einkommen des Bedürftigen.