Ein rechtskräftiges Urteil in einem Strafverfahren beinhaltet die Strafe für den Angeklagten. Die Strafvollstreckung bezeichnet die Ausführung der entsprechenden Strafe. Die Strafvollstreckung gestaltet sich je nach Straftat unterschiedlich. Als Strafvollstreckung kommen der Einzug von Geldstrafen, die Inhaftierung bei verhängten Freiheitsstrafen, die Sicherheitsverwahrung oder der Einzug der Fahrerlaubnis durch Abgabe und Vernichtung des Führerscheins in Frage. Die Staatsanwaltschaft agiert als Strafvollstreckungsbehörde, wenn es sich bei den Verurteilten um Erwachsene handelt. Für Jugendliche und Heranwachsende überwacht der Jugendrichter des Amtsgerichtes die Vollstreckung. Für die Zahlung von Geldstrafen ist ebenfalls die Staatsanwaltschaft zuständig.