So, wie der Arbeitgeber Rechte einfordern kann, so darf auch der Arbeitnehmer auf seine Rechte bestehen, die sich aus den unterschiedlichen Gesetzen ergeben. Er hat das Recht auf die Beschäftigung an sich, denn für das Nichtstun wird er nicht bezahlt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, z.B. wegen Auftragsmangel, nicht beschäftigen kann. Auch die Weiterbeschäftigung bei Kündigung ist im Einzelfall genau zu betrachten. Der Arbeitnehmer kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber verlangen.

Der Arbeitnehmer darf seine Meinung frei äußern. Hiervon ausgenommen sind allerdings Bemerkungen oder Aussagen, die den Betriebsfrieden stören oder die dem Betrieb intern und nach außen hin schaden können. Ebenso unzulässig sind Hetzkampagnen, Propaganda oder offene Diskriminierung.

Weitere Arbeitnehmer Rechte sind Gleichbehandlung, Akteneinsicht, die Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen, die Ablehnung von Kontrollmaßnahmen durch den Arbeitgeber, wie z.B. Kameraüberwachung oder Abhören, und das Recht auf eine ungestörte Freizeit. Auch im Bezug auf Kleidung und Haare kann sich der Arbeitnehmer rechtlich gesehen frei bewegen, allerdings ist es in vielen Branchen unverzichtbar, dass eine bestimmte Kleidung oder sogar Berufsbekleidung getragen wird. Sicherheitsbestimmungen und Schutz-Vorschriften verlangen angemessene Kleidung.