MPU steht als Abkürzung für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, die dazu dient, die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges festzustellen, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde und der Antrag auf Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt wird.

Die MPU, die in der Umgangssprache auch als „Idiotentest“ bezeichnet wird, ist für gravierende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gesetzlich vorgeschrieben, z.B. bei Alkohol oder Drogen am Steuer oder, wenn das Verkehrszentralregister in Flensburg mehr als 18 Punkte vorweist. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die Medizinisch-Psychologische Untersuchung auch an, wenn der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt wurde, die Behörde allerdings Bedenken dagegen hat. Ein Gutachten soll Klarheit über die Fahreignung bringen. Mit der MPU werden amtlich anerkannte Begutachtungsstellen beauftragt.

Die MPU gliedert sich in eine schriftliche Befragung, eine körperliche Untersuchung, Leistungstestverfahren und ein psychologisches Gespräch. Es kann auch eine Fahrverhaltensbeobachtung durchgeführt werden. Für die Untersuchung existieren Beurteilungsmaßstäbe, die sich jedoch an den Fragestellungen, die für die Fahrerlaubnisbehörde von Bedeutung sind, orientieren und nicht an unrelevanten Aspekten oder Sympathie. Ein positives Gutachten ist die Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.