Steuerstrafrecht

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung ist für viele Betroffene ein Schock – mit hohen finanziellen und persönlichen Risiken. In dieser Situation ist es entscheidend, einen Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht an seiner Seite zu haben, der beide Rechtsgebiete beherrscht und eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickelt.

Steuerhinterziehung 

Nach § 370 Abgabenordnung (AO) macht sich strafbar, wer gegenüber dem Finanzamt falsche oder unvollständige Angaben macht oder steuerlich relevante Tatsachen verschweigt.

Die möglichen Strafen reichen – abhängig von der Schwere des Falls – von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. 

Selbstanzeige 

Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene durch eine Selbstanzeige nach § 371 AO Straffreiheit erlangen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn alle Angaben vollständig und fristgerecht gemacht werden. Da schon kleine Ungenauigkeiten schwerwiegende Folgen haben können, sollten Sie keinesfalls ohne anwaltliche Beratung handeln. Als Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht in Freiburg begleite ich Sie bei der Selbstanzeige zuverlässig und rechtssicher.

Effektive Verteidigung im Steuerstrafverfahren

Wenn Sie Post vom Finanzamt oder eine Vorladung wegen Steuerhinterziehung erhalten haben, sollten Sie sofort handeln.

Als Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht in Freiburg vertrete ich Ihre Interessen mit Erfahrung, Diskretion und Fachkompetenz. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre rechtliche und persönliche Situation bestmöglich zu schützen.

Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht in Freiburg – spezialisiert, erfahren, zuverlässig.