Die Fahrerlaubnis bezeichnet die Zulassung von Personen im Straßenverkehr, die durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt wird. Voraussetzungen für die Zulassung im Straßenverkehr sind die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs und der Besitz eines gültigen Führerscheins der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse(n).

Die Fahrerlaubnis ist nicht gleich der Führerschein. Der Führerschein belegt als Urkunde, dass eine Fahrerlaubnis erteilt wurde, jedoch gibt es hier Unterschiede. Es darf nur die Art von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr geführt werden, die der erteilten Fahrerlaubnisklasse entsprechen, ansonsten liegt ein Verstoß gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung vor.

Die Fahrerlaubnis kann bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder die Fahrerlaubnisverordnung beschränkt oder entzogen werden. Eine entzogene Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden. Auch die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges wird erneut geprüft.