Im Verwaltungsrecht findet sich der Begriff Widerspruchverfahren. Gemeint ist damit ein Vorverfahren, um eine behördliche Entscheidung, noch einmal überprüfen zu lassen. Das Widerspruchsverfahren betrifft vor allen Dingen Bürger und Verwaltungsbehörden. Der Widerspruch richtet sich dabei gegen einen Verwaltungsakt (Verfügung), z.B. gegen Bescheide. Bürger, die mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, haben das Recht fristgerecht Widerspruch einzulegen. Das Widerspruchsverfahren wird durch die Ausgangs- oder Widerspruchsbehörde durchgeführt.